Mit der Ablehnung eines Studienplatzes muss sich der Student nicht zwingend zufrieden geben. Er sollte einen sogenannten Kapazitätsantrag einreichen. Darunter ist ein formloses Schreiben zu verstehen, mittels dessen der Student sich bei einer bestimmten Hochschule für einen bestimmten Studienplatz außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität bewirbt. Parallel sollte beim zuständigen Verwaltungsgericht ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt werden, den Bewerber vorläufig zuzulassen. Eine Anwaltspflicht besteht für einen derartigen Antrag nicht. Als Argumentationshilfe kann es dienlich sein, der jeweiligen Hochschule zu unterstellen, im Rahmen ihrer ausgewiesenen Studienplätze nicht an die Grenze ihrer Kapazität gegangen zu sein. Der Antrag bezieht sich insoweit auf einen zusätzlichen Platz neben den regulär vorgesehenen bzw. durch die Hochschule angebotenen Plätze.