Start Aktuelles Blitzerwarngeräte

75,00 EUR und 4 Punkte in Flensburg - dieser Tarif steht für die Nutzung eines Blitzwarngerätes im Auto. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, sich über ein Mobilfunktelefon, Navigationsgerät oder ein spezielles Radarwarngerät zu bedienen. Die Information via Smartphone über Standorte von Radargeräten ist ein Bußgeldtatbestand. Alle Geräte sind verboten, die vor Blitzern warnen.

Den Polizeibeamten ist im Rahmen einer Verkehrskontrolle sogar die Möglichkeit eingeräumt, Radarwarner sicherzustellen und zu vernichten. Dabei handelt es sich um die speziellen Radarwarngeräte. Die Befugnis zur Sicherstellung und Vernichtung ist nicht ohne Weiteres übertragbar auf Navigationsgeräte oder Mobilfunktelefone, da diese Geräte in erster Linie für andere Funktionen als die Warnung vor Radargeräten dienen. Beschlagnahme und Vernichtung können insoweit als nicht verhältnismäßig betrachtet werden. Eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Hinweise auf Tempokontrollen sind hingegen legal. Mittels Handzeichen darf der Autofahrer auf Radarfallen aufmerksam machen, ohne dabei den Verkehr zu beeinträchtigen. Nicht erlaubt ist der Hinweis auf einen Blitzer durch Betätigung der Lichthupe.