Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerkrediten

 Im Mai 2014 erklärte der Bundesgerichtshof die Bearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen für unzulässig. Jetzt ergänzte der BGH mit Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 562/15; 233/16 – diese Rechtsprechung. Danach können Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmensdarlehen zurückgefordert werden. Begrenzt ist die Zurückforderung jedoch auch um die dreijährige Verjährungsfrist. Mithin können nur Bearbeitungsgebühren vom heutigen Zeitpunkt an bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres rückwirkend ab 01.01.2014 geltend gemacht werden. Der Anspruch kann mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst werden.

Wichtig ist, dass Aufforderungen auf Rückzahlung diese Verjährungsfrist nicht unterbrechen. Mit Ende des laufenden Kalenderjahres fallen Ansprüche des Kalenderjahres 2014 weg.