Rechtsfolgen aus dem VW Skandal

Im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung über offensichtliche Falschangaben von Verbrauchswerten von Diesel Fahrzeugen ergeben sich Ansprüche unter dem Gesichtspunkt, dass die Angabe der Werte als zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs bewertet werden müssen. Daraus ergibt sich für den Vertragspartner die gesamte Palette von schuldrechtlichen Ansprüchen, beginnend mit der Frage, inwieweit unter diesem Aspekt eine arglistige Täuschung in Betracht kommen kann mit der Folge der Anfechtung des Vertrages und der daraus resultierenden Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises und ggf. zwischenzeitlich angefallener Finanzierungskosten, über Ansprüche zur Nachbesserung bis hin zur Bewertung von Minderungsansprüchen.