Betriebskosten

Das Amtsgericht Rheine entschied am 11.08.2015, dass Kosten für die Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund von Alter, Witterung und Umwelteinflüssen, sowie Instandhaltungskosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf Mieter umgelegt werden können.